Weiterbildung sektoraler Heilpraktiker/in Physiotherapie in NRW

Das Curriculum dieser Weiterbildung ist vom Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf) geprüft und offiziell anerkannt. 

Die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach § 1 Absatz 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker) ermöglicht es dem Physiotherapeuten/in, unabhängig von der ärztlichen Verordnung, also ohne Rezept, Patienten im physiotherapeutischen Bereich zu behandeln und diese privat abzurechnen.

Nach wie vor nicht erlaubt ist das Ausstellen naturheilkundlicher Rezepte, invasive Techniken oder Eingriffe (Akupunktur, Infusionen etc.) vorzunehmen, ebenso Manipulationen oder Osteopathie.

Zur Erlangung der sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis ist keine amtliche Prüfung erforderlich, sondern es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine Schulung nachgewiesen werden, wie sie durch diese Weiterbildung im Fortbildungszentrum Hagen erlangt werden können.

Es erlaubt nach der Absolvierung (inklusive interner Prüfung), die „Beantragung nach Aktenlage“ (Grundlagen u.a.: 3 C 19.08, „Physiotherapie“; GewArch 2010, S. 43; MedR 2010, S. 334.BvwG und Urteil des OVG NRW vom 13.06.2012 13 A 668/09/7K 4224/07 Düsseldorf).

Im Nachfolgenden sehen Sie alle Kriterien, die zur Erlangung des sektoralen Heilpraktikers „Physiotherapie“ zu erfüllen sind – einzureichen beim Gesundheitsamt Düsseldorf  -, wobei Sie Punkt 5 im Fortbildungszentrum Hagen absolvieren können .

Die weiteren Unterlagen sind dem Gesundheitsamt (für NRW Düsseldorf) zuzusenden.

Allgemeine persönliche Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung:

Sie müssen:

  1. mindestens 25 Jahre alt sein
  2. eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können
  3. eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O – Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) nachweisen können
  4. eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können
  5. einen Nachweis über erforderliche Kenntnisse  bzw. Zusatzqualifikation / Weiterbildungskurs zum sektoralen Heilpraktiker Physiotherapie (60 UE) erbringen
weitere Informationen des Gesundheitamts Düsseldorf erhalten Sie HIER
Kursinhalte

Berufs- und Gesetzeskunde (10 UE)

  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heiipraktikergesetz)
  • und Durchführungsverordnungen zum Heiipraktikergesetz (DVOHeilprG)
  • Grundgesetz (insbes. Artikel 2 Absatz 2 Grundgesetz: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
  • (Infektionsschutzgesetz – IfSG) und Hygieneverordnung des Landes NRW
  • Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV)
  • Arzneimittelgesetz (AMG)
  • Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung A M W ) (§1, Anlage 1)
  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten
  • (PsychKG) des Landes NRW

Diagnostik und Indikationssteilung (50 UE)

  • Kenntnisse über Erkennung und Unterscheidung, Prävention und Rehabilitation
  • von Störungen des Herz-Kreislaufsystems, des Atmungssystems, des Bewegungsapparates,
  • von bösartigen Neubildungen, von Stoffwechselerkrankungen,
  • von Infektionskrankheiten, degenerativen Erkrankungen, neurologischen,
  • psychosomatischen und psychischen Erkrankungen, Erkrankungen der
  • Sexualorgane, geriatrischen Krankheitsbildern und der Entwicklung von Kleinkindern
  • und Säuglingen einschließlich möglicher Entwicklungsstörungen.
  • Kenntnisse über Anzeichen für Komplikationen von Erkrankungen und Befunden
  • wie Rheuma, Gicht, Arthrose, Kopf-, Schulter-, Rücken-, Hüft-, Knieschmerzen,
  • Thrombose und Thrombophlebitis, Lymphödemen, von Erkrankungen
  • des Nervensystems und der Nervenbahnen, wie Polyneuropathie,
  • Nervenläsionen, Isolierte Paresen, Schädigung des Rückenmarks, Meningitis
  • und das Cauda-Syndrom, und von Erkrankungen des Knochens und Knochenmarks,
  • wie Osteoporose, Knochenmetastasen, Osteomyelitis und Plasmozytom
  • Kenntnisse über Anzeichen für Komplikationen ansteckender Hautkrankheiten,
  • Tumorerkrankungen und Störungen des Lymphsystems, mögliche komplikationsträchtige
  • Ursachen von Schmerzen und Schmerzsyndromen bei lebensbedrohlichen
  • Krankheiten z. B. thorakaler Erkrankungen (Herzinfarkt),
  • Enzephalitis, Epi- und Subduraihämatom, Aneurysmablutungen und abdominaler
  • Erkrankungen, u • Kenntnisse über Anzeichen für Folgen und Komplikationen von Immobilität,
  • wie z, B. Dekubitus, Thrombose und Lymphstau einschließlich deren Prävention
  • und Rehabilitation. • Erkennen von Warnhinweisen, bei deren Vorliegen eine zusätzliche Diagnostik
  • durch eine Ärztin / einen Arzt erforderlich und einzuleiten ist, insbesondere
  • nach Trauma, Tumorerkrankungen und bei Entzündung, Blutung, Gefäßverschluss,
  • Symptomen aus dem psychosomatisch-neurologisch-psychiatrischen
  • Bereich, anhaltende, zunehmende oder rezidivierende Beschwerden unter der
  • Therapie, längerfristige Arbeitsunfähigkeit und Gewichtsverlust.
  • Interpretation von (Fremd-) Befunden aus dem medizinisch-technischen Bereich
  • (Labor, bildgebende Verfahren, Funktionsdiagnostik usw.) zu den in Unterpunkt
  • 1-5 aufgeführten Erkrankungen und Krankheitszeichen.

Erfolgskontrolle der In den Schulungen erworbenen Kenntnisse

  • Die Erfolgskontrollen dürfen höchstens zu einem Drittel als Multiple-Choice-Test ausgestaltet sein, sollen mindestens 45 Minuten umfassen und einen Querschnitt der Schulungsinhalte abfragen

Kursgebühr

EUR 495,00 insgesamt

Fortbildungspunkte

60 Fortbildungspunkte

Kursdaten

laufender Kurs
Teil 2: 23.08.-25.08.2024

Teil 1: 01.11.-03.11.2024 (Ausgebucht/Warteliste)
Teil 2: 13.12.-15.12.2024 (Ausgebucht/Warteliste)

Teil 1: 14.02.-16.02.2025
Teil 2: 14.03.-16.03.2025

Teil 1: 23.05.-25.05.2025
Teil 2: 04.07.-06.07.2025

Kursdauer

2×3 Tage mit insgesamt 60 UE á 45 Min.

}

Unterrichtszeiten

täglich von 9.00 bis 18.00 Uhr

Kursleitung

Cora Wroz, Heilpraktikerin, approbierte Apothekerin, Leiterin HP-Schule Witten, Kooperationsschule des BDH (Bund deutscher Heilpraktiker)

Adressaten

Physiotherapeuten/Innen mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)

Ausbildung zum YOGGING Coach

Natürlich und leicht Laufen ohne Leistungsdruck

YOGGING© ist ein bisher einzigartiges Konzept, welches Laufen und Yoga mit einander verbindet.

Ein natürlicher und leichter Laufstil ist uns über die Jahre von statischen Haltungsmustern und nicht adäquaten Schuhen leider nahezu abhanden gekommen. Dabei wäre das gerade heute extrem wichtig und hilfreich, beruhigt doch der Rhythmus des gleichmäßigen Laufens unsere gestresste Seele und setzt die Frequenzgeschwindigkeit unserer Gedanken herab. Das YOGGING©-Konzept verbindet Laufen und Yoga direkt miteinander und der Sportler profitiert von den positiven Effekten beider Bewegungs- und Übungsprogramme. 

Eine YOGGING© Einheit ist auf 60 Minuten angelegt. Es wird im Wechsel gelaufen und Yoga geübt. So besteht beispielsweise ein Lauf-Slot aus ca. 10 Minuten, der besonders am Anfang für eine bewusste Technikschulung genutzt wird und im direkten Anschluss einem Yoga-Slot aus ca. 3-5 Übungen. Die orthopädischen Belastungen werden dadurch deutlich reduziert, es werden sich einschleichende, einseitige Haltungsmuster aufgelöst und unser Fasziengewebe, kann sich durch die Yogaübungen erholen. Ruhiges und gezieltes Atmen, das öffnen des Hüftbeugebereichs und das lösen des Zwerchfells sind wichtige Bestandteile der Übungseinheiten.

Der Aufbau des YOGGING©-Trainings:

Der YOGGING© Coach kann Einsteigern und fortgeschrittenen Läufern die Grundlagen von YOGGING©, also die Grundlagen von Laufen, sowohl die Technik, als auch die Physiologie und Yoga vermitteln.

YOGGING© teilt das Training in 3 Bereiche:

LAUFEN

  • Lauftechnik – Natürlich und leicht Laufen
  • Physiologie - Stoffwechsel
  • Intensitätssteuerung
  • Orthopädische Belastungen
  • Laufmuster lesen
  • Korrektur von Laufmustern

YOGA

  • Grundlagen
  • Übungen und deren Wirkung
  • Übungskorrektur
  • Atmung
  • Achtsamkeit
  • Mobility
  • Fasziale Anpassung

YOGGING

  • Praktische Umsetzung
  • Methodik und Didaktik
  • Umgang mit den Übungsstunden
  • Material

 Ihre Vorteile

+++ fertige Übungseinheiten +++

Sie erhalten direkt 8 fertig vorbereitete Übungseinheiten mit Bildern und Übungsbeschreibungen für die Yogaübungen, sodass Sie morgen mit Ihrem Kurs starten können

+++ Zertifikat (ZPP anerkannt) +++

Die ausgebildeten Coaches bekommen ein Zertifikat und den Zugriff auf das Konzept „Natürlich und leicht Laufen“ bei der ZPP nach §20 SGB V

+++ große Zielgruppe +++

Das einzigartige YOGGING©-Konzept, welches Laufen mit Yoga verbindet, ist für Einsteiger und Fortgeschrittene ausgearbeitet. Somit wird eine große Ziegruppe angesprochen und zusätzlich eine große Motivation erreicht.

Kursgebühr

EUR 399,00 (Einführungspreis)

Fortbildungspunkte

18 FP

Kursdaten

09.07.-10.07.2021

Kursdauer

2 Tage mit 18 UE

}

Unterrichtszeiten

1. Tag 9.00-18.00 Uhr, 2. Tag 9.00-16.00 Uhr

c

Kursleitung

Joachim Auer, Diplom–Sportwissenschaftler, Experte für Trainingswissenschaft, Bewegungslehre und Gesundheitsmanagement, Fachbuchautor, Erfinder der YOGGING-Methode

Adressaten

  • Sportlehrer
  • Sporttherapeuten
  • Krankengymnasten
  • Physiotherapeuten
  • Masseure
  • Angehörige med. Heil- und Hilfsberufe
  • Personal Trainer
  • Fitnesstrainer
  • Heilpraktiker
  • Interessierte Privatpersonen

Büroadresse (Postadresse):

Medizinisches

Fortbildungszentrum Hagen GmbH

Hohle Straße 6c

58091 Hagen

Schulungsräume:

Franzstrasse 4

58091 Hagen

Telefon 02331-784010 (Büro)

Telefax 02331-784020 

info@fobi-hagen.de

www.fobi-hagen.de